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Mails der Mama Frau Kuwalewsky an das Kreisjugendamt

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5 Kommentare

  1. Es gibt bei jeder Münze zwei Seiten.

    Grundgesetz
    I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19)
    Artikel 6

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

    (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

    (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

    (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
    ***************************************************************************************
    Absatz 2 heißt doch wohl, das das wir ALLE, vertreten durch das Jugendamt, über dieses Recht und diese Pflicht zu wachen haben. Wachen heißt aber auf keinen Fall im Versagensfalle zu strafen haben!!! Nein, wachen heißt auch das wir alle, vertreten durch das Jugendamt, auch zu helfen haben.
    Und wenn nach Absatz 3 die Kinder durch ein Gesetz und einen richterlichen Beschluss „von der Familie getrennt “ werden muss dieses zum Besten der Kinder geschehen. Und auf keinen Fall dürfen die Geschwister getrennt werden, sie sind und bleiben ein Teil der Familie !!!!
    Und hier greift Absatz 1 !!
    Und wenn diese Trennung eine offensichtliche Verschlechterung der Situation für die Kinder bedeutet wird hier eine ebenso offensichtliche Rechtsbeugung begangen.
    Ich würde darüber nachdenken wegen der Verletzungen Strafantrag (keine Strafanzeige) wegen Körperverletzung durch Verletzung der Aufsichtspflicht zu stellen. Gleichzeitig einen Antrag auf Überstellung der Kinder bis zu einem Gerichtsentscheid in das Elternhaus. Dies nur als Richtung, die notwendigen Anträge sollten von einem engagierten Anwalt gestellt werden. Ich persönlich kenne zwei; auf Wunsch übermittle ich gerne die Namen.
    Was ich nicht so ganz verstehe ist die fehlende Loyalität der Arbeitskollegen von Frau Kuwalewsky, diese sollten mal überlegen ob das Kreisjugendamt rechtmäßig handelt und sie, die Kollegen, da nicht einschreiten müssten. Kreisjugendamt; das sind Personen, die persönlich für ihre Fehler haften; der beteiligte Richter ebenso! Fehlt zum Beispiel die vom Gesetzgeber geforderte vollkommene Unterschrift auf der Entscheidung des Richters ist diese ungültig!! Somit wäre auch die gesamte Entziehung der Kinder ungültig. Ich bin gerne bereit persönlich darüber zu sprechen.

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  2. ich kenne das … „wenn das jugendamt die kinder rausholt, dann wird das schon gründe haben“ … oh ja! manchmal ist es gekränkte eitelkeit, ein anderes mal ist es ein querulant und ein nächstes mal gibt es wen, der sagt „ich will eure hilfe nicht, ich kann mir selber helfen“. in allen variationen ist es allerdings so, dass es aufgabe der jugendhilfe ist – insofern hilfebedarf gesehen wird – die eltern für das hilfeangebot zu begeistern und die eltern zu befähigen die verantwortung/erziehung ihrer kinder selbst zu tragen … soviel zur theorie!

    die praxis zeigt … „ihre wohnung ist ja völlig verwahrlost“; „bitte was? wo denn?“; na da hinten liegt bei der waschmaschine lauter wäsche“; „erstens ist das ein trockner, zweitens liegt da saubere wäsche drauf und dritten haben wir morgens um 6, ich war die halbe nacht wegen meinem baby (6 wochen alt) wach … und da erwarten sie allen ernstes, dass ich die wäsche brav zusammenlege?“
    da mischt sich ein anwesender polizeimensch ein und sagt „nun übertreiben sie aber wirklich. die wohnung ist für kinder toll hergerichtet, überall spiel- und tobeecken. es mag nicht super aufgeräumt sein, aber ich sehe keinen groben dreck. da habe ich schon andere wohnungen gesehen und da wurden die kinder auch nicht rausgeholt. was wollen sie ….“. er wird jäh von der hysterisch werdenden “ “ unterbrochen „ich muss mich hier doch nicht rechtfertigen! ich bin das jugendamt und ich sage, dass wir die kinder jetzt mitnehmen“

    so lief es bei uns. das war die leiterin, die sich seit monaten weigerte meine dienstaufsichtsbeschwerden wegen der datenschutzverletzungen eines ihrer mitarbeiter zu bearbeiten.

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