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“ Bei einer Wiederaufnahme im Pfalzinstitut während der laufenden Begutachtung …“

Dieser Absatz ist noch einmal gesondert zu betrachten.

Der Chefarzt als beauftragter Obergutachter schreibt (bezogen auf Maximilian):“ Bei einer Wiederaufnahme im Pfalzinstitut während der laufenden Begutachtung kann sichergestellt werden, dass diese von anderen Fachärzten verantwortlich durchgeführt wird.“

Er hält es also für möglich/denkbar, dass Max erneut im PI aufgenommen würde?

Wir wissen nicht, ob Dr. B. hier mitliest. Falls ja, sei hiermit eine Nachricht an Dr. B. gestattet:

„Werter Herr Dr. B., Max geht es zuhause und in der Schule in Lambrecht ausgezeichnet. Dies können (neben der Mutter, den Verwandten und Freunden der Familie) die Lehrer der Schule, alle Klassenkameraden, ebenso die Ärzte bestätigen, bei denen Max gegenwärtig z.B. fußbedingt in Behandlung ist.

Solange Sie oder andere ihn nicht erneut zwangspsychiatrisieren oder gegen seinen Willen „fremdplatzieren“, ist alles bestens. Ihm und seinen Geschwistern schadete die Maßnahme, die ungewollte Verschleppung ins Heim, die alle vier Kinder wie eine Entführung empfinden mussten und die eine sehr traumatische Erfahrung für alle vier war. In Max‘ Fall kommt erschwerend hinzu, dass Max in Lambrecht ein guter Schüler und sozial bestens integriert war. Das war im Heim bzw. an der Schule in Silz (Hauenstein) nicht so. Aus dem guten Realschüler wurde binnen weniger Wochen ein sehr schlechter Hauptschüler, der nunmehr in eine Förderschule überstellt werden sollte. Dies könnte z.B. das Zeugnis abbilden, welches aber Mutter und Sohn seit Wochen NICHT überstellt wird. “

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8 Kommentare

  1. Einweisung wegen einer Begutachtung? Wieder herusreißen aus einer intakten liebevollen Familie? Ich habe den Eindruck es geht hier nicht um das Wohl von Kindern sondern um etwas ganz anderes.

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  2. Karin Oppler sagt:

    Was soll das? ,Reicht nicht ein Gut achten,übrigens mir gefällt die Einschätzung von Dr.Weinberger..Er erkannte offensichtlich die gängige Kompetenzüberziehung der Jugendsamt mitarbeiter.Die Kinder sind wieder liebevoll zuhause aufgenommen,die Mutter kümmert sich rührend um das Wohlergehen.Eine erneute stationäre Begutachtung wäre Horror für Alle.Hier geht es auch nicht mehr um das Kindeswohl !Die Kindesmutter übte einen angesehenen Beruf aus. also warum wird diese Familie systematisch zerstört ?

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  3. Doris Schmitt sagt:

    Darf man überhaupt bei einem ehemaligen Patienten ein Gutachten erstellen, mal abgesehen davon, dass man nicht delegieren darf?

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    • kuwalewskykinder sagt:

      Juristisch: Wir wissen es nicht.
      Moralisch: Nach unserer Ansicht ist Befangenheit anzunehmen, zumal auch das PI angezeigt worden ist, da man den Fuß von Max (Max) nicht umgehend einer fachärztlichen Behandlung zuführte.

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  4. Norddeutsche sagt:

    m.E. darf ein Gutachter kein Gutachten bei ehemaligen oder aktuellen Patienten verfassen..
    da könnte man doch wegen BEfangenheit ablehnen?

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  5. Hilfe_für_Kinder_in_Not sagt:

    Richtig, man darf den Gutachterauftrag nicht an andere delegieren. Der Obergutachter soll sich ja selbst ein Bild machen.

    Besonders bedenklich finde ich aber, dass der Obergutachter das Arzt-Patienten-Verhältnis zwischen Max und ihm bereits durchbrochen hat und sich dennoch nicht für befangen sieht. Sachverhalte, die der Schweigepflicht unterliegen, können somit ungehindert in ein Obergutachten einfließen.

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  6. Ut-Mary Brü sagt:

    Könnte sich vielleicht der Kinderschutzbund zum SCHUTZ DER KINDER mal einschalten? WO BLEIBT DER ECHTE SCHUTZ der KINDER? WAS sagt UNICEF dazu? Alle reden nur, wo bleibt die Hilfe für die Kinder?

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